Neukundenregistrierung§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der fix•punkt digitale medienproduktion gmbh, im folgenden kurz Fixpunkt genannt, und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge von Fixpunkt (Anbieter) mit dem Kunden (Auftraggeber), die telefonisch, per Internet, Email, schriftlich oder per Fax geschlossen werden. 3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Fixpunkt ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluß 1. Die Konditionen für die Waren von Fixpunkt sind freibleibend und unverbindlich. Die Darstellung von Waren im Internet, in Katalogen und in anderen Medien von Fixpunkt stellt kein Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zu bestellen. 2. Mit der Bestellung der gewünschten Ware erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Fixpunkt wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt nur dann eine Annahmeerklärung dar, wenn Fixpunkt dies ausdrücklich erklärt. Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung stellt keine verbindliche Annahme durch Fixpunkt dar, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. 3. Fixpunkt ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist Fixpunkt berechtigt, die Bestellung innerhalb von drei Werktagen nach Eingang anzunehmen, bzw. die Annahme der Bestellung – etwa nach Prüfung der Bonität des Kunden – abzulehnen. Fixpunkt ist berechtigt, die Bestellung auf eine haushalts- oder firmenübliche Menge zu begrenzen. 4. Der Vertragsschluß erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle ausbleibender, teilweiser, nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, ebenfalls nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, daß die Nichtlieferung nicht von Fixpunkt zu vertreten ist. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Bei Teillieferungen aufgrund Nichtverfügbarkeit der sonstigen Ware bleiben alle diesbezüglichen gesetzlichen Rechte des Kunden wie z.B. Rücktritt unberührt. Bei auf elektronischem Wege bestellter Ware ist eine entsprechende Information über die Verfügbarkeit auf der Website von Fixpunkt zu finden, wobei für dort genannte Fristen und Daten keine Gewähr übernommen wird. Kann eine Belieferung nicht erfolgen, wird insoweit die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. 5. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Fixpunkt gespeichert und dem Kunden nebst den bereits beim Bestellvorgang rechtswirksam einbezogenen AGB sowie ggf. weiteren Informationen per Email nach Vertragsschluß zugesandt. 6. Bei Bestellung auf Rechnung Dritter unabhängig, ob in eigenem oder fremden Namen gelten Besteller und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Rechnungsänderung auf Wunsch des Bestellers nach bereits erfolgter Fakturierung auf einen anderen Rechnungsempfänger bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers. Mit der Erteilung eines solchen Auftrages versichert der Besteller stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt.
§ 3 Informationspflichten 1. Der Kunde ist bei der Bestellung und Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, Email-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, Fixpunkt diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. 2. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Fixpunkt, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
§ 4 Preise, Preisänderungen 1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 2. Die Preise verstehen sich bei Abholung ab FixPunkt in Nürnberg. Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Nach Auftragsannahme durch den Kunden veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten wie Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart und Zahlungsweg. Änderungen auf Wunsch des Kunden werden pauschal mit einer Gebühr von € 8,93 (inkl. Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt, soweit keine anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde. 4. Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Arbeiten, die vom Kunden veranlasst sind, werden separat berechnet. 5. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der Druckdaten bis zum vereinbarten Termin, ist bei der Zahlungsart „Vorkasse“ eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 11,90 (inkl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Bei Stornierungen von Aufträgen die bereits in Produktion sind, dies heißt, die Daten sind bereits für den Druck vorbereitet und fertig für die Ausgabe, ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 11,90 (inkl. Umsatzsteuer) zu zahlen. Aufträge die bereits im Druck sind können nicht storniert werden. Stornierungen können nur vom Kunden selbst schriftlich beantragt werden. Fixpunkt teilt dem Kunden umgehend mit ob eine Stornierung möglich ist, bzw. welche Bearbeitungsgebühren anfallen.
§ 5 Auftragsausführung Fixpunkt führt alle Aufträge auf der Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Druckdaten aus, wobei die Druckdaten vom Kunden in den von Fixpunkt vorgegebenen Dateiformaten anzuliefern sind. Der Kunde haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten
§ 6 Datenarchivierung Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. FixPunkt ist berechtigt Kopien anzufertigen.
§ 7 Lieferung der Waren, Erbringung von Leistungen 1. Wurde eine Teillieferung vereinbart, übergibt Fixpunkt die ab Lager verfügbare Ware i.d.R. spätestens nach einem Werktag dem Lieferunternehmen. Zeitweise nicht verfügbare Artikel werden in Rückstand genommen. Die im Rückstand befindlichen Artikel werden, soweit bis dahin verfügbar, spätestens nach 4 Wochen kostenfrei dem Lieferunternehmen übergeben. 2. Ist der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Adresse auffindbar oder kann die Sendung aus einem anderen Grund nicht zugestellt werden, so gerät der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug. Er hat Fixpunkt dann die durch die vergebliche Anlieferung entstandenen Mehraufwendungen zu ersetzen. 3. Fixpunkt braucht die versprochene Leistung nicht mehr zu erbringen und kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware dem Kunden nicht auslieferbar war. 4. Fixpunkt behält sich vor, im Falle der Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Leistung eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. 5. Ist eine Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann Fixpunkt sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Fixpunkt verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
§ 8 Zahlung 1. Der Kaufpreis oder die Vergütung ist sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2. Bei Verzug ist Fixpunkt berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz, bei Nachweis eines höheren Satzes, der von Fixpunkt an die Hausbank von Fixpunkt zu entrichtenden Sollzinsen, diesen Zinssatz zu berechnen. 3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder diese durch Fixpunkt anerkannt wurden. 4. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Entstehen Fixpunkt Kosten aufgrund des Zahlungsverkehrs, insbesondere Kosten für das Einreichen eines Schecks oder Kosten für die Rückbelastung einer Lastschrift wegen falscher Kontoangaben oder Stornierung der Lastschrift, so hat der Käufer die Kosten hierfür zu übernehmen, es sei denn, er kann Fixpunkt grob fahrlässiges Verhalten nachweisen. 6. Bei Verweigerung der Annahme der Ware durch den Kunden erhebt Fixpunkt eine Schadenersatzpauschale von € 20,00 (netto). Auf diesen Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Fixpunkt hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware (der geschuldete Betrag) aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
§ 8 Versand- und Lieferkosten, Gefahrenübergang 1. Versandkosten fallen nur bei Warenlieferungen an. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. 2. Bei Nachnahmesendungen wird eine Nachnahmegebühr in Höhe von 5,90 Euro erhoben. 3. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergegeben worden ist oder zwecks Versendung Fixpunkt verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch Fixpunkt auf ihn über.
§ 9 Eigentumsvorbehalt 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen Eigentum von Fixpunkt, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend: Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen. 2. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollziehern, auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Fixpunkt hinweisen und Fixpunkt unverzüglich benachrichtigen, damit Fixpunkt seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. 3. Bei Pflichtverletzung des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist Fixpunkt nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Der Käufer erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von Fixpunkt mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Vorbehaltsware befindet, betreten und befahren können.
§ 10 Abnahme, Sachmängelhaftung und sonstige Haftung 1. Eintritt und Rechtsfolgen der Sachmängelhaftung bestimmen sich ausschließlich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, soweit im folgenden nichts anderes geregelt ist. 2. Nimmt der Käufer eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so stehen ihm die Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich seine Rechte wegen des Mangels bei der Annahme der Sache vorbehält. 3. Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die Absendung der Rüge innerhalb dieser Frist. Rügen werden nur berücksichtigt, wenn sich die Ware noch im Zustand der Anlieferung befindet; ausgenommen sind notwendige Untersuchungsmaßnahmen. 4. Eine Rücksendung der beanstandeten Ware ist nur mit dem Einverständnis von Fixpunkt zulässig. Die Frachtkosten sind vom Käufer vorzulegen. Eine Erstattung der erforderlichen Aufwendungen findet nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge statt. 5. Im Falle eines Mangels der Ware ist der Anbieter zur Nachbesserung berechtigt. 6. Eine Zusicherung von Eigenschaften für Waren oder Dienstleistungen besteht nicht. Die Beschreibung der Waren und Dienstleistungen im Internet und Printmedien stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. 7. Ist bei Anlieferung ein Schaden am Gut äußerlich erkennbar, so hat der Empfänger dieses unter Angaben allgemeiner Art über Verlust oder Beschädigung in einer von beiden Seiten (Empfänger und Paketlieferdienst) zu unterzeichnenden Empfangsbestätigung festzuhalten. Verletzt der Empfänger eine der vorstehenden Bestimmungen treffende Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden. 8. Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt. 9. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert. (4) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht anerkannt. 10. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. 11. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen, Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert werden. 12. Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden. 13. Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weißt nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht ursächlich sind. 14. Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche jeglicher Art, sind ausgeschlossen. 15. Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar. 16. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. 17. Eine Haftung übernimmt Fixpunkt nur bei grober Fahrlässigkeit oder bei von Fixpunkt vorsätzlich verursachten Schäden.
§ 10 Haftung auf Schadenersatz 1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ablieferung der Ware dem Auftragnehmer anzeigt. 2. Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Patente/Urheberrechte/Marken 1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber. 2. Die Freistellungsverpflichtung wie in § 12 (1) benannt, des Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. 3. Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder: 1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder 2. den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 12 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte 1. Der Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 13 Copyright 1. Für vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. 2. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 14 Daten und Auftragsunterlagen 1. Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers gespeichert. 2. Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten (siehe § 9). 3. Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere Bearbeitung wird mit € 23,80 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten Druckauftrag berechnet. 4. Daten auf CD/DVD sowie weitere Auftragsunterlagen können nicht zurück gesendet werden. 5. Hinweis: Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.
§ 15 Anwendbares Recht 1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht.
§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand 1. Erfüllungsort für alle im Vertrag aufgeführten gegenseitigen Leistungen ist Nürnberg, Deutschland. 2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Nürnberg, Deutschland. 3. Wir sind außerdem berechtigt, Kunden an jedem beliebigen Wohnsitz zu verklagen.
§ 17 Abweichende Bedingungen des Kunden Für den Fall, daß der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, die von diesen AGBs inhaltlich abweichen, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fixpunkt.
§ 18 Datenschutz 1. Mit den "Datenschutzinformation" unterrichten wir die Kunden von Fixpunkt über: * Art, Umfang, Dauer und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen sowie Abrechnungen erforderlichen personenbezogenen Daten; * sein Widerspruchsrecht zur Erstellung und Verwendung seines anonymisierten Nutzungsprofils für Zwecke der Werbung, der Marktforschung und zur bedarfsgerechten Gestaltung des Angebotes von Fixpunkt; * die Weitergabe von Daten an von Fixpunkt beauftragte und zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verpflichtete Unternehmen zum Zwecke und für die Dauer der Bonitätsprüfung sowie der Versendung der Ware; * das Recht auf unentgeltliche Auskunft seiner bei Fixpunkt gespeicherten personenbezogenen Daten; * das Recht auf Berichtigung, Löschung und Sperrung seiner bei Fixpunkt gespeicherten personenbezogenen Daten. 2. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken bedarf der Einwilligung des Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Bestellung zu erteilen. Dem Kunden steht das Recht auf jederzeitigen Widerruf der Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu.
§ 19 Schlußbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine wirksame Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Stand 05/2009
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